Jede Brennstoffzellen-Kartusche, die unter dieser Eintragung befrdert wird und fr die Aufnahme eines verflssigten entzndbaren Gases ausgelegt ist, muss folgenden Vorschriften entsprechen:

a) sie muss in der Lage sein, einem Druck standzuhalten, der mindestens dem Zweifachen des Gleichgewichtsdrucks des Inhalts bei 55 C entspricht, ohne dass es zu einer Undichtheit oder einem Zerbersten kommt;

b) sie darf hchstens 200 ml verflssigtes entzndbares Gas enthalten, dessen Dampfdruck bei 55 C 1000 kPa nicht bersteigen darf, und

c) sie muss die in Absatz 6.2.6.3.1 beschriebene Prfung in einem Heiwasserbad bestehen.